Ihr Vorteil!

Weil unsere Produkte in Werkstätten für behinderte Menschen hergestellt werden, reduziert sich der Preis, wenn Sie mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Öffentliche und private Arbeitgeber aus Handel, Gewerbe oder Industrie, die zur Zahlung der Ausgleichs- abgabe verpflichtet sind, können beim Kauf 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. (SGB IX § 140)

 

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