Ihr Vorteil!
Weil unsere Produkte in Werkstätten für
behinderte Menschen hergestellt werden, reduziert sich der Preis,
wenn Sie mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Öffentliche und
private Arbeitgeber aus Handel, Gewerbe oder Industrie, die zur
Zahlung der Ausgleichs- abgabe verpflichtet sind, können beim Kauf
50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu
zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. (SGB IX § 140)